Lebensgefahr im Haushalt durch Vergiftung mit Kohlenmonoxid

Die für alle Lebewesen tödliche Gas Kohlenmonoxid (CO) kann aus Kaminen, Öfen oder Gasthermen austreten. Im Winter ist durch die Heizsaison die Gefahr einer Vergiftung mit diesem Gas nochmals höher, zumal CO keinen Eigengeruch hat und für den Menschen nicht wahrnehmbar ist. Feuerwehrleute tragen bei Einsätzen einen sogenannten „CO“-Melder, ein kleines Gerät in der Größe einer Streichholzschachtel, der sie im Falle eines Falles vor diesem Gas warnt. 

Was können Sie als Mieter oder Hausbesitzer gegen die CO-Gefahr tun, was ist zu beachten? Hier eine Information der Freiwilligen Feuerwehr Nußloch und mehrerer Experten zu diesem Thema. 

Woher kommt CO im Haushalt? Öfen, Kamine, Gas- und Ölheizungen sind mögliche Quellen, sie sollten ebenso wie die Schornsteine regelmäßig vom Schornsteinfegerhandwerk überprüft werden. Eine jährliche Überprüfung der Öfen und Gasboiler in der Wohnung durch den Installationsbetrieb oder den Schornsteinfeger schützt vor Gefahren. 

Lebensgefahr durch Vergiftung mit Kohlenmonoxid

Quelle: Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen

Mit Start der Heizsaison steigt auch wieder die Gefahr von lebensgefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen in den eigenen vier Wänden. Durchschnittlich werden knapp 3.500 Patientinnen und Patienten jährlich mit einer Kohlenmonoxid-Vergiftung in Deutschlands Krankenhäuser eingeliefert. Jede Sechste endet tödlich. 

Häufige Ursache eines CO-Vorfalls sind verstopfte oder blockierte Abgasrohre und Schornsteine sowie die mangelnde Wartung von Kaminen, Öfen, Ölheizungen oder Gasthermen. Eine weitere lebensgefährliche Quelle ist die nicht zulässige Nutzung von Katalytöfen, Grills und Heizpilzen in Innenräumen. Nicht zuletzt wegen drastisch gestiegener Energiepreise probieren immer mehr Menschen, Holzkohlegrills oder Stromaggregate als alternative Heiz- oder Stromquelle zu nutzen. Das kann tödlich enden. 

Glühende Holzkohle oder die Verbrennung von Diesel oder Benzin setzen erhebliche Mengen des toxischen Kohlenmonoxids (CO) frei, die selbst bei geöffneten Fenstern, Türen oder dem Garagentor zum Tode führen können. Aber auch auf dem Balkon ist große Vorsicht geboten, denn das Kohlenmonoxid kann in die Wohnung ziehen und dort befindliche Personen vergiften.

Das heimtückische am Kohlenmonoxid: es ist durch den Menschen mit dem Geruchssinn nicht wahrnehmbar. Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) erläutert: „Menschen können Kohlenmonoxid weder riechen, sehen noch schmecken. Nur CO-Melder können das lebensgefährliche Kohlenmonoxid im Raum messen und schon bei geringen Konzentrationen alarmieren.“ Die Symptome einer CO-Vergiftung lassen sich nicht eindeutig zuordnen und ähneln anfangs denen einer Grippe: Kopfschmerzen, Schwindel. Schwächegefühl und Übelkeit. Eine schwere CO-Vergiftung kann zu Krampfanfällen, Herzrhythmus- und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Tod führen.

Stille Gefahr!

Quelle: Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen

Wo werden Kohlenmonoxid-Melder am besten installiert? Julia Bothur, Vorständin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), empfiehlt dringend, Öfen, Holz-, Gas- und Ölheizungen sowie Schornsteine und Abgasleitungen regelmäßig vom Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. Zusätzlich gibt sie Tipps zur Installation von Kohlenmonoxid-Meldern: „Mindestens in dem Raum, in dem Feuerstätten aufgestellt sind, und auch in Pellet-Lagern sollten CO-Melder installiert werden. Im Idealfall gehören die Warnmelder aber auch in alle Räume, wie Rauchmelder, in denen sich die Bewohner aufhalten, wie Wohn- und Arbeitszimmer sowie Schlafzimmer.“ 

Wie Sie sich richtig verhalten, wenn ein CO-Melder Alarm auslöst: Öffnen Sie Türen und Fenster, verlassen Sie mit allen anwesenden Personen sofort das Gebäude und wählen von  außerhalb des Hauses den Notruf 112. Auch sollten Sie weitere Bewohner und Nachbarn über die Gegensprechanlage oder telefonisch warnen. Gehen Sie nicht wieder ins Haus, solange die Feuerwehr dies nicht ausdrücklich erlaubt. .

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.co-macht-ko.de.

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