Vermeidbare Einsätze: Feuerwehr musste zu zwei Kleinbränden ausrücken

Gleich zweimal wurde die Freiwillige Feuerwehr Nußloch in den vergangenen Tagen zu Einsätzen gerufen, die durch unachtsamen Umgang mit Brandstellen verursacht worden waren. Im einen Fall hatte der Besitzer eines Freizeitgrundstücks in den Wiesen an der alten Bruchsaler Straße anscheinend Gartenabfälle verbrannt, dann aber das weitgehend ausgebrannte Feuer am Ende nicht richtig abgelöscht. So glimmte die Glut in Abwesenheit des Grundstückbesitzers in zwei Feuerstellen weiter und erzeugte reichlich Rauch und Brandgeruch. Dieser wiederum fiel Spaziergängern auf, die über den Notruf „112“ die Feuerwehr alarmierten.

Nach Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr Nußloch mit zwei Fahrzeugen und zehn Wehrleuten konnte die Ursache des Rauchs rasch festgestellt und die Glut unter Einsatz von tragbaren Feuerlöschern erstickt werden. Da für die Leitstelle das Ausmaß des gemeldeten Feuers nicht absehbar war, hatte sie auch die Kameraden der Feuerwehr Sandhausen mit alarmiert, die ebenfalls mit zwei Fahrzeugen nach Nußloch ausrückte. Auch die Polizei war mit einem Einsatzteam vor Ort. Insgesamt also ein sehr hoher und vermeidbarer Aufwand zum Löschen von zwei fast ausgebrannten, aber noch qualmenden Feuerstellen.  

Wenige Tage später dann in den Abendstunden eine Alarmierung mit ähnlicher Ursache.  Auch hier hatten Spaziergänger den Notruf gewählt, als Sie in der Nähre der Freizeitanlage Brunnenfeld  in der Dunkelheit offenes Feuer in einer Wiesenfläche bemerkten. Und auch diesmal rückte die Feuerwehr Nußloch mit zwei Fahrzeugen und zehn Mann aus, zu einem gemeldeten „kleinen Flächenbrand“, wie es in der entsprechen Einsatzmeldung hieß. Die Wehrleute fanden mitten auf einer Wiese eine Feuerstelle vor, in der offenbar noch kurz zuvor unter anderem Pappkartons verbrannt worden waren. Auch in diesem Fall löschten die Einsatzkräfte die Glut ab und verhinderten so, dass sich durch Funkenflug in der Umgebung ein Brand entwickeln konnte. Beide Vorfälle wären vermeidbar gewesen, hätten die Verursacher sich nicht einfach entfernt und die Feuer ohne Aufsicht ausbrennen lassen. Darüber hinaus weist die Feuerwehr ausdrücklich darauf hin, dass offene Feuer – zum Beispiel zum Verbrennen von Laub oder Gartenabfällen – nur erlaubt sind, wenn sie bei der Gemeinde Nußloch angemeldet sind. Versäumt dies der Verursacher und die Feuerwehr wird alarmiert, kann dies für den Gartenbesitzer erhebliche Kosten verursachen.