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Aktuelles

Bericht zur Befahrbarkeitsprüfung

Erstelldatum11.03.2026

Wenn Millimeterarbeit zum Sicherheitsrisiko wird

In der vergangenen Woche führte die Freiwillige Feuerwehr eine zweistündige Kontrollfahrt durch verschiedene Wohngebiete unseres Gemeindegebiets durch. Das Ziel: Sicherstellen, dass Rettungswege auch für schwere Löschfahrzeuge im Ernstfall passierbar sind.

Mensch und Maschine am Limit

Was für viele Autofahrer nach einer Routinefahrt aussieht, bedeutet für unsere Maschinisten am Steuer der Einsatzfahrzeuge Höchstleistung. Zwei Stunden lang wird das tonnenschwere Fahrzeug durch engste Gassen manövriert.

Das Problem: Oftmals ist das Parken in diesen Straßen zwar rechtlich erlaubt, doch die Realität der modernen Fahrzeuggrößen (Stichwort: breitere SUVs) lässt den verbleibenden Raum für die Feuerwehr gefährlich schrumpfen. Jedes notwendige Rangieren, jedes Einklappen von Spiegeln und jedes langsame Zentimeter-Vortasten kostet kostbare Minuten. Minuten, die im Brandfall oder bei einem medizinischen Notfall über Leben und Tod entscheiden können.

Kraftreserven, die an der Einsatzstelle fehlen

Die enorme Konzentration und körperliche Anstrengung, die das Manövrieren durch zugeparkte Straßen erfordert, zehrt an den Kräften unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Diese Energie wird dringend am Einsatzort benötigt – für die Menschenrettung und Brandbekämpfung.

Ein Appell an die Vernunft und das Miteinander

Die Feuerwehr bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um aktive Mithilfe:

  • Stellplätze und Garagen nutzen: Bitte nutzen Sie konsequent Ihre privaten Abstellmöglichkeiten. Garagen sind kein Lagerraum, sondern dazu da, die Straßen zu entlasten.
  • Prüfender Blick beim Aussteigen: Fragen Sie sich selbst: „Käme hier ein LKW mit 2,50 Meter Breite zügig vorbei?“
  • Rücksicht nehmen: Auch wenn das Parken erlaubt scheint, kann ein Versatz von nur 20 Zentimetern den Weg für die Rettungskräfte versperren.

Sicherheit ist ein Gemeinschaftsprojekt. Wir danken allen Anwohnern, die durch umsichtiges Parken dazu beitragen, dass wir im Notfall schnell und sicher helfen können.

❗ Infokasten: Sicherheit in Zahlen

Die 3,05-Meter-Regel Damit Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern vor.

  • Warum genau 3,05 Meter? Ein modernes Löschfahrzeug ist bereits 2,50 Meter breit. Rechnet man die Außenspiegel und einen minimalen Sicherheitsabstand von jeweils ca. 25 Zentimetern pro Seite hinzu, ergibt sich dieses unverzichtbare Maß für eine sichere Durchfahrt.
  • Größere Autos, gleiche Straßen: Da PKW (insbesondere SUVs) immer breiter werden, reicht ein einfaches „Heranfahren an den Bordstein“ oft nicht mehr aus, wenn gegenüber ebenfalls Fahrzeuge stehen.
  • Konsequenzen: Werden die 3,05 Meter unterschritten, gilt dies als Parkverstoß – auch ohne explizites Halteverbot. Im Ernstfall riskieren Falschparker nicht nur ein Bußgeld, sondern behindern aktiv die Rettung von Menschenleben.

Unser Appell: Nutzen Sie konsequent Garagen und Stellplätze. Sie sind der sicherste Weg, um die Straßen für uns frei zu halten!