Vorbeugender Brandschutz bei Gebäuden mit besonderen Risiken

Auch in Nußloch existiert eine Flüchtlingsunterkunft, aber auch zahlreiche andere Gebäude, in denen sich regelmäßig viele Menschen gleichzeitig aufhalten. Wie ist die Freiwillige Feuerwehr Nußloch auf solche Gefahrenpotenziale vorbereitet?

Wir fragen den Kommandanten der Feuerwehr Nußloch, Bernd Rensch.

Frage: „Herr Rensch, wie sieht die Gefahrenbewertung bei den Gebäuden mit besonders hohem Risiko in Nußloch aus?“

Rensch: „Im Rahmen der Brandverhütung werden Gebäude in eine von sechs Gebäudekategorien eingeteilt. Im Wesentlichen unterscheidet man hier in der Höhe der Gebäude, was Auswirkungen auf die Rettungshöhe und somit auf das erforderliche Rettungsgerät hat. Je nach Verwendungsart der Gebäude ist auch geregelt, ob hier in regelmäßigen Abständen eine Brandverhütungsschau erfolgen muss.“

Frage: „Welche Gebäude werden dabei in Nußloch inspiziert?“

Rensch: „In Nußloch zählen beispielsweise die Schulen, das Rathaus, die Olympiahalle, das Pflegeheim sowie Betriebe wie Leica und Betty Barclay zu solchen Objekten. Auch die Flüchtlingsunterkunft in Nußloch gehört selbstverständlich zu den entsprechend inspizierten Gebäuden. Die Verantwortung für die Durchführung der Brandverhütungsvorschau liegt bei der unteren Baurechtsbehörde, die im Landratsamt in Heidelberg angesiedelt ist. Bei der Begehung selbst werden auch weitere Sachverständige hinzugezogen. In der Regel bin ich als Kommandant der Feuerwehr ebenfalls bei diesen Begehungen dabei und kann Erfahrungen aus Einsätzen und Übungen an den entsprechenden Objekten mit einfließen lassen.“

Frage: „Was ermitteln Sie bei diesen Inspektionen?“

Rensch: „Wir machen uns dabei ein Bild von den Gebäuden selbst, dem Gefährdungspotential durch z.B. gelagerte Gefahrstoffe, den möglichen Rettungswegen, den Anfahrtsmöglichkeiten und der Löschwasserversorgung.“


Frage: „Stellen Sie bei den Besichtigungen auch Mängel fest? Wie reagieren Sie?“

Rensch: „Wenn wir bei Besichtigungen Mängel im Brandschutz oder bei den Fluchtmöglichkeiten erkennen, weisen wir darauf hin, erarbeiten mit den Betreibern Lösungen. Die untere Baurechtsbehörde kontrollieren dann die Umsetzung der Optimierungen. Für alle dieser Maßnahmen und Tätigkeiten gibt es unter dem Stichwort „vorbeugender Brandschutz“ Vorgaben und Regeln. Bei den verantwortlichen Betreibern stoßen wir dabei in der Regel auf großes Verständnis und Unterstützung.

Frage: „Helfen Ihnen die Begehungen auch für den Einsatzdienst?“Rensch: „Im Rahmen unserer eigenen Weiterbildung finden ebenfalls Begehungen mit den Führungs- und Einsatzkräften statt. Hier besprechen wir unter anderem mit den Verantwortlichen vor Ort auch mögliche Einsatzszenarien. Im Falle eines Einsatzes sind wir damit gut vorbereitet und können bestmögliche und schnelle Hilfe bieten.“

Text und Bilder: Udo Lahm